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Der Aufnahmentrag für den abv zum Ausdrucken »
Der Aufnahmeantrag des BDB-BW »
Beitragsregelung
Der abv erhebt einen Sonderbeitrag, dessen Höhe jährlich durch die Vollversammlung festgelegt wird und bis zum Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres entrichtet werden muss.
Die Nichtentrichtung hat die sofortige Einstellung der Leistungen zur Folge.
Der abv gibt sich eine Geschäftsordnung die von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit zu beschließen ist.
Satzung BDB-BW und Bildungswerk BW
Standesregeln
Mitglied im Arbeitskreis Beratender Ingenieure – Vermessung – (abv) können auf schriftlichen Antrag ausschließlich Personen werden, die bereits Mitglied im Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Baden-Württemberg e.V. (BDB-BW) sind. Sie müssen als graduierte oder diplomierte Vermessungsingenieure oder als Vermessungsingenieur mit dem Abschluss Bachelor oder Master ein Vermessungsbüro führen als Inhaber, als Mitinhaber, als Gesellschafter oder als ein im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer. Dies gilt auch für Ingenieure nach § 3 Ingenieurgesetz in diesen Positionen.
Über die Aufnahme von Personen entscheidet der Vorstand des abv.
Der Aufnahmentrag für den abv zum Ausdrucken
Wenn Sie noch nicht Mitglied sind im Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Baden-Württemberg e.V. (BDB-BW), müssen Sie zusätzlich zum Aufnahmeantrag in den abv auch den des BDB-BW einreichen.
Arbeitskreis Beratende Ingenieure – Vermessung – im BDB Baden-Württemberg e.V. • Telefon: +49 (0) 711 / 24 08 97 • E-Mail: info@vermessungsingenieure.de • Werastraße 33 • 70190 Stuttgart